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Teilnahmebedinungen – Gewinnspiel ZugLesen.Poet 2018

In den gegenständlichen allgemeinen Teilnahmebedingungen wird aus Gründen der Vereinfachung die männliche Schreibweise gewählt. Die weibliche Form ist der männlichen Form gleichgestellt.
1. Der Veranstalter der Gewinnspiele ist die Innovationswerkstatt Sebastian Mettler, Neutorstraße 33, 5020 Salzburg,
Österreich, office@innovationswerkstatt.at (in Folge kurz „Veranstalter“).
2. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen. Bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, behält sich der Veranstalter vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen. Bei Ausschluss aus einem Gewinnspiel müssen bereits übergebene Gewinne zurückgestellt werden, zugesagte Gewinne können widerrufen werden.
3. Gewinne werden innerhalb Österreichs, sofern möglich, kostenlos versendet. Die Kosten für eine Versendung außerhalb Österreichs hat der Gewinner zu tragen. Kosten für eine etwaige Anreise zur Gewinnübergabe werden dem Gewinner nicht ersetzt.
4. Mitarbeiter des ÖBB-Konzerns und der Innovationswerkstatt sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
5. Je Gewinnspiel kann ein Teilnehmer nur einmal teilnehmen. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos, eine Barablöse des Gewinnes ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht auf andere Personen übertragbar.
6. Teilnahme am Gewinnspiel: Das Gewinnspiel findet im Zuge der „StadtLesen-Tour 2018“ in 7 Städten in Österreich statt. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, verfasst der Teilnehmer einen eigenes Gedicht zum Thema „Mein schönster Zugmoment“ auf den dafür vorgesehenen Vordruck und wirft diesen in die dafür vorgesehene Sammelbox ein. Für den Inhalt der eingereichten Texte übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Anstößige, diskriminierende oder sonst moralisch bedenkliche Texte werden vom Veranstalter ohne Benachrichtigung und Angabe von Gründen von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen.
7. Mit der Teilnahme stimmen die Gewinner zu, dass ihre Namen zusammen mit dem Text auf www.stadtlesen.com veröffentlicht werden.
8. Gewinnermittlung: Am Ende eines jeweiligen Stadtaufenthaltes wird jeweils ein Städtesieger und am Ende der gesamten „StadtLesen-Tour“ (14.10.2018) wird ein Gesamtsieger aus den Städtesiegern ermittelt. Die Ermittlung der jeweiligen Gewinner findet durch eine interne Jury statt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9. Die jeweiligen Gewinner werden über der von ihnen angegebenen E-Mailadresse bis spätestens 30.09.2018 verständigt. Dabei wird der Gewinner auch über die Annahmefrist seines Gewinnes informiert. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit seiner bekannt gegebenen Daten ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Sollte der Gewinner die Annahme seines Gewinns innerhalb der in der Gewinninformation angegebenen Frist nicht bestätigen bzw. abholen, verfällt sein Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. Es wird dann ein Ersatzgewinner nach denselben Bedingungen ermittelt. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinns besteht nicht.
10. Übertragung Nutzungs- Verwertungs- und Bearbeitungsrechte: Die Gewinner räumen dem Veranstalter sowie der ÖBB-Holding AG und der ÖBB-Personenverkehr AG sowie allen damit verbundenen Unternehmen (in Folge „ÖBB“) die nicht exklusiven unentgeltlichen Nutzungs-, Verwertungs- und Bearbeitungsrechte an vom Teilnehmer im Rahmen dieses Gewinnspieles übermittelten Materialien wie Fotos, Videos, Bilder, Zeichnungen, Texten und dergleichen ein. Dies umfasst insbesondere auch das Vervielfältigungs-, das Bearbeitungs-, das Verbreitungs-, Sende-, Zurverfügungstellungs-, Vermiet- und Verleihrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe. Die Rechteübertragung ist sowohl räumlich, zeitlich, sachlich und nach Verwendungszweck unbeschränkt. Der Veranstalter ist berechtigt, Dritten ebenso Nutzungsrechte einzuräumen.
Eine Pflicht zur Nutzung besteht nicht. Das Nutzungsrecht umfasst alle bekannten Werbenutzungsarten (insbesondere Veröffentlichungen in Printmedien, Plakaten, Presseaussendungen, auf Facebook, im TV, im Internet, in Online-Medien oder anderen elektronischen Medien) sowie eine Verwendung in Zügen, Präsentationen und dergleichen.
11. Soweit im Rahmen des Gewinnspiels personenbezogene Daten von Teilnehmern erfasst werden, werden diese vom Veranstalter ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt, es sei denn, der Gewinner hat seine ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung seiner personenbezogenen Daten erteilt oder der Veranstalter ist aus gesetzlichen Gründen zur Datenverwendung berechtigt bzw. verpflichtet. Erhobene und verarbeitete Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist gelöscht bzw. anonymisiert. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit seiner bekannt gegebenen Daten ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
12. Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung, dies unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und solcher Rechtsnormen, die auf das Recht anderer Staaten verweisen. Gerichtsstand ist Wien, sofern dies nicht gesetzlich zwingend anders bestimmt ist. Wenn einzelne Klauseln unwirksam sein sollten oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht.

 

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